Der nächste Übungshang ist der Rebberg bei Radolfzell mit ungefähr 50m Höhendifferenz. Der Rebberg wird von den Paraoten bewirtschaftet und darf von Gastfliegern nur in Anwesenheit eines Clubmitglieds genutzt werden.
(1751m, 754900/239600). Am Hohen Kasten kann nicht gestartet werden, jedoch im nördlich davon gelegenen Kamor Sattel. Abstieg vom Hohen Kasten über einen gesicherten Steig oder den unwesentlich weiteren, ausgewiesenen Wanderweg.
Im ausserrhoder Teil vom Alpstein existieren Sperrgebiete.
Die Sperrgebiete wurden ausgearbeitet, um einen Konsens mit den Vertretern aus Jägerkreisen zu finden, sie entsprechen einer vernünftigen Lösung auch aus der Sicht der verschiedenen Vertreter der örtlichen Clubs un der Flugschulen. Wir müssen uns bewußt sein, daß von Gesetzes wegen Einschränkungsmöglichkeiten bestehen. Wenn solche eingeführt würden, falls sich Piloten nicht an die freiwilligen Abmachungen hielten, so wären diese für uns weit unangenehmer, als die vorliegenden Einschränkungen.
Bei der Diskussion um die Sperrgebiete wurden Lösungen angestrebt, die von uns Piloten mit etwas Selbstdisziplin auch eingehalten werden können, ohne daß uns der ganze Spaß an der fliegerischen Freiheit genommen wird.
Gebiet 1 (links unten). Für dieses sensible Gebiet, das zum eidgenössischen Jagdbanngebiet gehört, gilt faktisch ein Überflugverbot. Es zieht sich bis auf die Südseite der Rossmad. Es ist nur an absoluten Hammertagen möglich, im Alpstein eine Höhe von 3000 m zu erreichen. Das Wild findet kaum Deckungsmöglichkeiten, dementsprechend heftig sind auch die Fluchtreaktionen. Ein Start vom Säntis mit anschließendem Gleitflug Richtung Messmer, Ebenalp, Wasserauen ist somit nicht mehr möglich.
Gebiet 2 (links oben). Nach zähen Verhandlungen konnte eine Möglichkeit gefunden werden, die es uns ermöglicht, weiterhin zum Säntis fliegen zu können. Nach dem Sattel der Altenalp beginnt ein Korridor, der sich bis zum Säntis erstreckt. Er entspricht der üblichen Flugroute, sofern diese vernünftig und mit den nötigen Sicherheitsreserven beflogen wird. Es muß dabei darauf geachtet werden, daß man einerseits auf der Nordseite der Krete fliegt und andererseits die Höhe von 1800 m nie unterschreitet. Falls man in Gefahr kommt, unter diese Mindesthöhe zu fliegen, so ist es sowieso von Vorteil, schleunigst den Rückweg Richtung Ebenalp anzutreten, um nicht einen längeren Fußmarsch durch das Lehmental in Betracht ziehen zu müssen.
Auch das Gebiet 2 gehört zum eidgenössischen Jagdbanngebiet. Weil aber das Wild in den Wäldern viel besser Deckung findet als im Gebiet 1, kann die minimale Überflughöhe relativ niedrig bei 1800 m gehalten werden. Das Jagdbanngebiet zieht sich weiter Richtung Norden. Wegen dem großen Waldbestand ist es aber weiterhin möglich, zum Kronberg zu fliegen, zumal wir dies ja nur bei angemessener Höhe versuchen.
Beim Flug über der Krete ist auf das Wild, das sich an den Hängen der Südseite aufhält, besonders zu achten. Vermeide sofort den Sichtkontakt, indem Du nach Norden fliegst (siehe Skizze auf der nächsten Seite).
Gebiet 3 (Mitte oben). Dieses Kerngebiet sollte, schon aus Gründen der persönlichen Sicherheit, nicht tiefer als 1500 m überflogen werden. Falls Du über der Altenalp absäufst, ist es sowieso besser, gleich westlich des Seealpsees zu landen, da in Richtung Wasserauen kaum mehr Landemöglichkeiten zu finden sind. Außerdem spannt sich noch ein giftiges Kabelvor Deine Flugbahn.
Gebiete 4 und 5 (unten Mitte und rechts). Diese beiden Sperrgeblete schränken uns kaum ein. Beide befinden sich auf der Südseite des Alpsigels bzw. des Bogartenfirstes. Falls wir in der glücklichen Lage sind, in jenen Regionen um die Mittagszeit Thermik zu finden, so werden wir mit Vorteil sehr hoch, also über 2000 m das Gelände überfliegen. Damit aber der Weg Richtung südöstliche Alpsteinkette nicht verschlossen wird, besteht ein Korridor, mit dem zuverlässigen Schlauch östlich des Bogartenfirstes.
Gebiet 6. (Mitte) Dieses Gebiet ist gleichzeitig das kantonale Jagdbanngebiet. In den Gloggeren findet auch die Aufzucht der jungen Gemsen statt. Der zerklüftete Hang, durchsetzt mit großen Felsen, stellt ein sehr sensibles Gebiet dar. Über die Marwees darf aber weiterhin geflogen werden. Man muß sich allerdings möglichst über der Krete halten und jeglichen Sichtkontakt mit dem Wild vermeiden (vergleiche auch die Skizze). Sobald man sich über der Marwees nicht mehr halten kann, sollte man umgehend umkehren, denn ein Weiterflug über die Gloggeren würde in diesem Fall fliegerisch sowieso nichts mehr bringen.
Gebiet 7. (unten) An seltenen Tagen ist der Weiterflug zum Gebiet 7 möglich. Um von hier aus den Altmann zu erreichen, sollte man sich über der Krete von Hundstein und Freiheit aufhalten. Man fliegt dann aber bereits auf einer Höhe von über 2100 m. Bei einer vernünftigen Flugtaktik wird man also kaum je tiefer fliegen als die vorgegebenen 2000 m.
Helft bitte mit, unser schönes Fluggebiet zu erhalten. Ihr könnt dies tun, indem Ihr Euch an diese Regeln haltet und allenfalls fehlbare Piloten in aller Sachlichkeit informiert. Es wäre wirklich sehr schade, wenn wir von Gesetzes wegen gewisse Gebiete unter Strafandrohung nicht mehr überfliegen dürften, nur weil sich einige Ignoranten nicht an diese vernünftigen Einschränkungen gehalten hätten.
Adrian Tanner
Hier ist ein Bericht von Migg Lenz zum Stand der Verhandlungen mit den Jägern (Herbst 1997).
Beste Jahreszeit: April bis Juli.
(2090 m)
Beste Jahreszeit: März bis Mai. Schlecht bei Föhn und Nordwind.
Beste Jahreszeit: Januar bis Mai.
Besonders interessante Jahreszeit: Dezember bis Februar.
Hervoragendes Winterfluggebiet.
Über und um den Flimserstein
gilt muß ein Minimalabstand von 300m zum Gelände eingehalten werden. Die Cassonsbahn
darf in Richtung Flimserstein nicht bzw. nur mit genügendem Abstand überflogen
werden.
Detaillierte Infos: an den Kassen der Bergbahnen und den Anschlagbrettern in
den Stationen der Cassonsbahn.
Um das Lenzerhorn
(südlich vom Rothorn) gilt unterhalb von 2600m ein Minimalabstand zum Gelände
von 300m. Bei Talquerung Richtung Westen sind die Regeln um für den Scalottas,
Piz Danis/Raschil und das Fulhorn zu beachten.
Detaillierte Infos: am Startplatz, Infotafel in Bergstation, Kassen der Bergbahnen.
Südlich und westlich
vom Scalottas (Richtung Savognin und Thusis) gilt unterhalb von 2200m ein Mindestabstand
zum Gelände von 300m. Vormittags gilt dieser Abstand direkt nach dem Start,
d.h. kein "kratzen" sondern direkt im Gleitflug vom Gelände weg. Vormittags
keine Starts und Flüge in südlicher Richtung. Der südliche Grat darf nur mit
mindestens 100m Grundabstand überflogen werden. Beim Flug entlang der Bergkette
in Richtung Norden sind die Wildruhezonen beim Piz Danis/Raschil und um das
Fulhorn zu beachten. Bei der Talquerung in Richtung Osten die Regeln um das
Lenzerhorn beachten. Bei der Talquerung in Richtung Westen sind die Regeln für
den Heinzenbergergrat und Beverin zu beachten.
Detaillierte Infos: am Startplatz, Infotafel bei Bergrestaurant, Kassen der
Bergbahn.
Nordwestlich des
Piz Danis gilt unterhalb 2200m Mindestabstand zum Gelände von 300m.
Detaillierte Infos: Infotafeln Rothorn, Scalottas, Startplatz Trans, Landeplatz
Cazis.
Überflüge der Wildruhezone
um das Fulhorn vermeiden. Beim Flug Richtung Scalottas ist die Wildruhezone
beim Piz Danis/Raschil zu beachten und die Regelungen um den Scalottas zu beachten.
Bei der Talquerung in Richtung Westen sind die Regeln für den Heinzenbergergrat
und Beverin zu beachten.
Detaillierte Infos: am Startplatz, Landeplatz Cazis, Infotafeln Rothorn, Scalottas
Um den Piz Beverin
(südwestlich von Thusis) sind Überlüge der Wildruhezonen zu vermeiden. Für den
ganzen Heinzenbergergrat ist das Überfliegen des Grates in Richtung Safiental
mit geringer Höhe zu vermeiden. Bei Talquerung Richtung Osten sind die Regelungen
für Trans, Piz Danis/Raschil und Scalottas zu beachten.
Detaillierte Infos: am Startplatz, Landeplatz Cazis.
Andelsbuch, Niedere,
Tel. 0043/5512/2540
Bach, Jöchelspitze,
Tel. 0043/5634/6207
Bezau, Sonderdach, Tel. 0043/5514/2254
Bludenz, Hoher Frassen, Tel. 0043/5552/62752
Brülisau, Hoher Kasten, Tel. 0041/71/7991322 (Talstation), 7991117 (Bergstation)
Davos, Jakobshorn, Tel. 0041/81/4149000
Davos, Parsenn, Tel. 0041/81/4102020
Fanas, Talstation, Tel. 0041/81/3251939
Flims, Cassonsgrat, Tel. 0041/81/9115818
Goldau, Rigi, Tel. 0041/41/8554545
Hundwiler Höhe (Begrestaurant, keine Bahn!), Tel. 0041/71/3671216
Höfen, Reuttener Bergbahn, Tel. 0043/5672/62420
Jakobsbad, Kronberg, Tel. 0041/71/7941414
Klosters, Gotschnagrat, Tel. 0041/81/4102060
LavenoMombello, Sasso del Ferro, Tel. 0039/332/668012
Lenzerheide, Rothorn, Tel. 0041/81/3850385
Miglegia, Monte Lema, Tel. 0041/91/6091168
Murschetg, Crap Sogn Gion, Tel. 0041/81/9212125
Schnifis, Hensler, Tel. 0043/5524/2490, Auskunft auch beim Café Gerach: Tel.
2331
Schoppernau, Diedamskopf, Tel. 0043/5515/41100
Schruns, Hochjoch, Tel. 0043/5556/72126
Schwägalp, Säntis, Tel. 0041/71/3642121
Scuol, Motta Naluns, Tel. 0041/81/8649339
Tannheim (A), Sesselbahn, Tel. 0043/5675/6260
Unterwasser, Chäserrugg, Tel. 0041/71/9991207
Vitznau, RigiKulm, Tel. 0041/41/3998787
Wangs, Pizol, Tel. 0041/85/21497
Wasserauen, Ebenalp, Tel. 0041/71/7991212
Wegis, RigiKaltbad, Tel. 0041/41/3901844
Zams, Venetberg, Tel. 0043/5442/62663